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Fondsbebundene Rentenversicherung

Bei dieser Form der Versicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine zweite Rente auf. Fondsgebunden bedeutet: Die Sparanteile des Beitrags werden direkt in einem oder mehreren Investmentfonds – so genannten speziellen Sondervermögen – angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.

 

Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt. Weil die Entwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings müssen bei dieser Art der Versicherung auch Verluste für die Rente einkalkuliert werden. Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages einmal erreicht, zahlt die fondsgebundene Versicherung eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.

 

Wichtig:

Bei den Tipps und Hinweisen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Informationen zur fondsgebundenen Rentenversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Versicherers.

Hier können Sie sich Tipps zur fondsgebundenen Rentenversicherung (26 KB) herunterladen.

Hier können Sie sich eine ausführliche Broschüre (1,2 MB) zur fondsgebundenen Rentenversicherung vom Informationszentrum der deutschen Versicherer herunterladen oder kostenfrei bestellen: http://www.klipp-und-klar.de/versicherungen/lebensvers/fondsgebundene_rentenvers/index.jsp

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